Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen
Liegora EinzelunternehmenInhaber Leonard SchoonGanghoferstr. 1830177 HannoverDeutschland
(nachfolgend „Liegora", „wir") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Nutzer", „Sie") über die Nutzung der unter der Domain liegora.de und ihren Subdomains erreichbaren Software-as-a-Service- Anwendung „Liegora" (nachfolgend „Plattform" oder „Dienst").
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Liegora ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies kenntlich gemacht. Die für Verbraucher gesetzlich zwingenden Schutzvorschriften bleiben unberührt.
Begriffsbestimmungen
- Plattform bezeichnet die unter liegora.de bereitgestellte Software zur Unterstützung der eigenen Verwaltung vermieteter Immobilien.
- Nutzer ist die natürliche oder juristische Person, die einen Account erstellt hat und die Plattform nutzt.
- Account bezeichnet die persönliche Zugangskennung, die einem Nutzer nach erfolgreicher Registrierung zugewiesen wird.
- Tarif bezeichnet die jeweils gewählte Leistungsstufe (Free, Lite, Starter, Pro Lite, Pro, Scale) gemäß der jeweils aktuellen Preisseite.
- KI-Funktionen bezeichnen Plattform-Bestandteile, deren Ausgaben durch Sprach- oder Mustererkennungs-Modelle generiert werden, insbesondere der KI-Assistent und die KI-gestützte Belegerkennung.
- Inhalte bezeichnen sämtliche vom Nutzer in die Plattform eingestellten Daten, Dokumente und Belege.
Leistungsgegenstand und Abgrenzung
wichtig(1) Liegora stellt dem Nutzer eine reine Software-Anwendung zur Unterstützung der eigenen Hausverwaltung zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf liegora.de und dem gebuchten Tarif.
(2) Liegora ist kein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Hausverwalter im Sinne der jeweiligen Berufsordnungen. Insbesondere erbringt Liegora keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (§§ 1, 2 StBerG) und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§ 2 RDG). Sämtliche von der Plattform generierten Ausgaben — einschließlich, aber nicht beschränkt auf, AfA-Berechnungen, Vorausbefüllungen einer Anlage V, Nebenkostenabrechnungen, Indexmiete-Berechnungen, Mahnschreiben, Mietverträge und Übergabeprotokolle — stellen ausschließlich technische Berechnungs- und Dokumenten-Hilfen dar und ersetzen in keinem Fall die individuelle Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder qualifizierten Hausverwalter.
(3) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die durch die Plattform erzeugten Ausgaben vor jeder Verwendung gegenüber Dritten — insbesondere gegenüber Finanzbehörden, Mietern, Gerichten oder Banken — auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines fachkundigen Beraters.
(4) Liegora schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder juristischen Erfolg. Die Plattform schuldet insbesondere nicht die Anerkennung von Steuererklärungen durch das Finanzamt, die Vollstreckbarkeit von Mahnungen, die Wirksamkeit von Mietverträgen oder die Akzeptanz von Nebenkostenabrechnungen durch Mieter.
(5) Liegora darf die Plattform fortentwickeln und einzelne Funktionen ersetzen, wenn ein triftiger Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen, technische Weiterentwicklungen oder eine notwendige Anpassung an Leistungen von Vorlieferanten. Die Änderung darf für den Nutzer keine zusätzlichen Kosten verursachen und muss den vereinbarten Funktionsumfang erhalten. Soweit eine Änderung den Zugriff auf die Plattform oder ihre Nutzbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt, informiert Liegora Verbraucher rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie über ihr gesetzliches Recht zur unentgeltlichen Kündigung nach § 327r BGB.
Vertragsschluss
(1) Die derzeit öffentlich zugängliche Anfrage eines Beta-Zugangs ist unverbindlich und führt weder zu einem Nutzungsvertrag noch zu einer Zahlungspflicht. Auch die Darstellung der Plattform und ihrer Tarife stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Ein Nutzungsvertrag kommt erst zustande, wenn Liegora einen Account beziehungsweise Tarif ausdrücklich freischaltet und der Nutzer im dafür vorgesehenen Abschlussprozess diese AGB akzeptiert. Bei einem entgeltlichen Tarif umfasst der Prozess zusätzlich die eindeutige Bestätigung der zahlungspflichtigen Bestellung. Eine bloße Aktivierungs- oder Eingangs-E-Mail zu einer Beta-Anfrage genügt nicht.
(3) Die akzeptierte AGB-Version, der Zeitpunkt und der Vertragstext werden durch Liegora gespeichert. Der Vertragstext wird dem Nutzer auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt beziehungsweise im Account zugänglich gemacht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Ein vorzeitiger Beginn der Bereitstellung lässt das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung und § 356 BGB.
Nutzungsrechte
(1) Liegora räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform im Rahmen des gebuchten Tarifs ein.
(2) Eine Bearbeitung, Rückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung, Vervielfältigung außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung sowie eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Plattform an Dritte sind untersagt, soweit nicht zwingendes Urheberrecht (§§ 69d, 69e UrhG) Abweichendes erlaubt.
(3) Die Plattform darf ausschließlich zur Verwaltung eigener oder dem Nutzer mandatierter Immobilien genutzt werden. Eine Nutzung als Whitelabel-Plattform oder zur Erbringung gewerblicher Hausverwaltungs-Dienstleistungen gegenüber Dritten ist nur im Rahmen des Tarifs „Scale" und nach gesonderter schriftlicher Freigabe zulässig.
Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Stammdaten aktuell zu halten.
(2) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs ist Liegora unverzüglich zu informieren. Liegora empfiehlt die Aktivierung der Zwei-Faktor-Bestätigung.
(3) Der Nutzer ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm in die Plattform eingestellten Inhalte, insbesondere Mieterdaten, Vertragsdaten, Belege und Kontoauszüge. Er hat sicherzustellen, dass für die Verarbeitung dieser Daten — insbesondere personenbezogener Daten Dritter — eine gültige Rechtsgrundlage besteht (DSGVO).
(4) Der Nutzer darf die Plattform nicht für rechts- oder sittenwidrige Zwecke nutzen, insbesondere nicht zur Übermittlung schadhafter Software, zur Verletzung Rechte Dritter oder zum automatisierten, exzessiven Abruf der Plattform (Scraping), soweit dies nicht ausdrücklich zugelassen ist.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien wichtiger Inhalte vorzuhalten. Liegora führt nach dem Stand der Technik Sicherungen durch, übernimmt jedoch keine Garantie der jederzeitigen vollständigen Wiederherstellbarkeit aller Daten.
Vergütung, Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Tarif gemäß der jeweils aktuellen Preisliste auf liegora.de. Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern werden Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewählter Zahlweise. Bei Jahresabrechnung wird der gemäß Preisliste ausgewiesene Rabatt gewährt.
(3) Der Tarif „Free" ist in seinem zum Zeitpunkt der Registrierung vereinbarten Grundumfang dauerhaft kostenfrei. Liegora darf einzelne Bestandteile des Free-Tarifs durch funktional gleichwertige Alternativen ersetzen; ein vollständiger Wegfall des Free-Tarifs ist nur möglich, wenn der Vertrag zuvor mit der für unbestimmte Verträge geltenden Frist gemäß § 8 ordentlich gekündigt wird.
(4) Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. abgewickelt. Es gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen von Stripe.
(5) Preisänderungen für einen laufenden Vertrag bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers, soweit nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes zulässt. Ein Wechsel in einen anderen angebotenen Tarif für einen künftigen Abrechnungszeitraum bleibt unberührt.
(6) Bei Zahlungsverzug ist Liegora berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und nach erfolgloser Mahnung den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren. Inhalte des Nutzers bleiben während der Sperre erhalten und stehen nach Ausgleich des Rückstands wieder zur Verfügung.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über entgeltliche Tarife werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Kündigungsfrist einen Tag zum Monatsende; bei jährlicher Abrechnung einen Tag zum Vertragsjahresende.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholten erheblichen Pflichtverletzungen.
(3) Nach Beendigung des Vertrages hat der Nutzer 30 Tage Zeit, seine Inhalte zu exportieren. Anschließend werden die Inhalte gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) entgegenstehen.
(4) Verbrauchern steht eine ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB unter liegora.de/kuendigen zur Verfügung. Über diese Seite können Kündigungen auch ohne vorherige Anmeldung erklärt werden. Die Kündigung kann zusätzlich formlos per E-Mail an kuendigung@liegora.de oder über die Account-Einstellungen erklärt werden. Liegora bestätigt den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform.
Verfügbarkeit und Wartung
(1) Liegora bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung (Service Level Agreement) nicht geschuldet.
(2) Wartungsarbeiten werden — soweit möglich — außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Liegora ist berechtigt, die Plattform vorübergehend einzuschränken oder einzustellen, wenn dies aus Sicherheits-, Wartungs- oder Kapazitätsgründen erforderlich ist.
(3) Höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorlieferanten (insbesondere des Hosting-Anbieters), DDoS-Angriffe und behördliche Anordnungen begründen keine Ansprüche gegen Liegora, soweit Liegora die Ursache nicht zu vertreten hat und keine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
Funktionen mit künstlicher Intelligenz
wichtig(1) Die Plattform enthält Funktionen, deren Ergebnisse durch Sprach- oder Mustererkennungs-Modelle generiert werden (insbesondere der KI-Assistent, die KI-gestützte Belegerkennung und automatisierte Vorschläge zur Zahlungszuordnung).
(2) KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein. Sie stellen keine verbindliche Auskunft und keine Beratung dar. Der Nutzer ist verpflichtet, jede KI-Ausgabe vor einer geschäftlich, steuerlich oder rechtlich relevanten Verwendung kritisch zu prüfen.
(3) Liegora übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ausgaben für einen bestimmten Zweck. Liegora haftet für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ausgaben entstehen, ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen unter § 11 dieser AGB.
(4) Eingaben des Nutzers in die KI-Funktionen werden nur in dem Umfang an verarbeitende Drittdienste übermittelt, der zur Erbringung der Funktion erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(5) Die KI-gestützte Dokumentenerkennung ist zunächst deaktiviert. Vor der ersten Übermittlung eines Dokuments kann der Nutzer sie unmittelbar im Scan- oder Uploadvorgang nach dem dort angezeigten Verarbeitungshinweis aktivieren. Die Aktivierung wird protokolliert und kann in den Einstellungen wieder aufgehoben werden.
(6) KI-Funktionen werden in der Benutzeroberfläche als solche kenntlich gemacht. Automatisch erzeugte Vorschläge, Zusammenfassungen oder Dokumententexte dürfen erst nach menschlicher Prüfung verwendet oder an Dritte versendet werden.
Haftung
wichtig(1) Liegora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Liegora, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Liegora haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Liegora, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Liegora für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt unberührt.
(6) Eine weitere betragsmäßige Haftungsobergrenze gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung, soweit Absatz 3 eine Begrenzung zulässt, je Schadensereignis auf den in den letzten zwölf Monaten gezahlten Nettobetrag, mindestens jedoch auf 5.000 EUR und höchstens auf 25.000 EUR, sowie insgesamt auf das Zweifache dieser Beträge je Kalenderjahr begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht für die in den Absätzen 1, 2 und 5 genannten Haftungstatbestände.
(7) Vorbehaltlich der Absätze 1 bis 5 und im gesetzlich höchstzulässigen Umfang haftet Liegora insbesondere nicht für:
- die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder steuerliche Anerkennung von durch die Plattform vorbereiteten Steuerunterlagen (insbesondere Anlage V, AfA-Berechnungen, Umsatzsteuer- Voranmeldungen). Diese sind ausschließlich Berechnungs- und Vorausbefüllungs-Hilfen,
- die rechtliche Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit von Dokumenten, die unter Nutzung der Plattform erzeugt werden (Mietverträge, Mahnschreiben, Übergabeprotokolle, Nebenkosten- abrechnungen, Kündigungen),
- fehlerhafte Zuordnungen im Zahlungsabgleich, soweit diese auf unvollständigen oder fehlerhaften Eingangsdaten des Nutzers oder seiner Bank beruhen,
- mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Drittsoftware oder Drittdiensten,
- Mängel, die durch nicht-vertragsgemäße Nutzung, Eingriffe in die Plattform oder Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen durch den Nutzer entstehen.
(8) Bei Datenverlust ist die Haftung von Liegora auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre. Diese Beschränkung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(9) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingendes Recht eine längere Frist vorsieht. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Sachverhalte
wichtig(1) Die Plattform ersetzt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine betriebswirtschaftliche Beratung.Sämtliche durch die Plattform erzeugten Berechnungen, Vorausbefüllungen und Dokumente sind unverbindliche technische Vorbereitungen. Die rechtliche Verantwortung für ihre Verwendung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken oder Vertragspartnern liegt ausschließlich beim Nutzer.
(2) Liegora empfiehlt ausdrücklich, für die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen, für die Prüfung von Mietverträgen, für die Geltendmachung von Forderungen sowie für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen gegenüber Mietern fachkundigen Rat eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder anderen qualifizierten Beraters hinzuzuziehen.
(3) Hinweise oder Erläuterungen innerhalb der Plattform — sowohl redaktionell als auch durch KI-Funktionen erzeugt — dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Sie stellen insbesondere keine Auskunft im Sinne des § 4 StBerG oder des § 6 RDG dar.
(4) Liegora haftet nicht für steuerliche Mehrbelastungen, verspätete Erklärungen, abgewiesene Werbungskosten, Verzugszinsen, Säumniszuschläge, Bußgelder oder sonstige nachteilige Folgen, die aus der Verwendung von Plattform-Ausgaben gegenüber Finanzbehörden, Gerichten oder Dritten entstehen, vorbehaltlich § 11 Abs. 1 bis 5 dieser AGB.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Liegora verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG) und der separat veröffentlichten Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Mieter- und Vertragsdaten) in die Plattform einstellt und Liegora diese Daten weisungsgebunden für den Nutzer verarbeitet, schließen die Parteien vor erstmaliger Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Nutzer Verbraucher oder Unternehmer ist. Liegora stellt einen entsprechenden Vertragsentwurf zur Verfügung; der Nutzer schließt diesen vor erstmaliger Einstellung von Mieterdaten elektronisch ab.
(3) Die Domain wird über IONOS verwaltet. Die Anwendungsdatenbank, Authentifizierung und der Speicher für Plattforminhalte werden im Supabase-Projekt in Frankfurt am Main betrieben. Die für Vercel konfigurierten Funktionen werden in Frankfurt (fra1) ausgeführt. Für einzelne, in der Datenschutzerklärung benannte Dienste können abweichende Verarbeitungsorte und Drittlandtransfers gelten.
Datenexport und Wechsel des Datenverarbeitungsdienstes
(1) Der Nutzer kann seine exportierbaren Daten während des Vertrags und innerhalb der in § 8 Abs. 3 genannten Frist nach Vertragsende in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format abrufen. Liegora unterstützt auf Wunsch den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in eine vom Nutzer selbst betriebene Infrastruktur.
(2) Die vertragliche Ankündigungsfrist für die Einleitung eines solchen Wechsels beträgt höchstens zwei Monate. Die technische Übergangsphase beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Ist dieser Zeitraum im konkreten Einzelfall technisch nicht realisierbar, informiert Liegora vor Ablauf in Textform über die Gründe und einen alternativen, insgesamt höchstens sieben Monate langen Übergangszeitraum.
(3) Exportierbar sind die vom Nutzer bereitgestellten Plattforminhalte sowie die durch seine Nutzung erzeugten unmittelbar oder mittelbar mitnutzbaren Daten und Metadaten. Ausgenommen sind Geschäftsgeheimnisse von Liegora oder Dritten, interne Sicherheits- und Missbrauchssignale sowie geschützte Systemdaten, die nicht aus der Nutzung des Kunden hervorgegangen sind. Rechte und personenbezogene Daten Dritter bleiben geschützt.
(4) Nach Abschluss der Übergangsphase steht ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung. Anschließend löscht Liegora die exportierbaren Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, ein wirksamer Legal Hold oder eine abweichende Weisung im Rahmen des AVV entgegensteht.
(5) Liegora berechnet keine gesonderten Wechsel-, Datenübertragungs- oder Datenabzugsentgelte. Gesetzliche Informations-, Unterstützungs-, Kontinuitäts- und Sicherheitsanforderungen nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben unberührt.
Änderungen der AGB
(1) Liegora kann für künftige Verträge aktualisierte AGB verwenden.
(2) Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift eine Änderung ohne Zustimmung erlaubt. Änderungen digitaler Produkte richten sich insbesondere nach § 327r BGB.
(3) Liegora informiert den Nutzer vor einer beabsichtigten Vertragsänderung in Textform über Inhalt und vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt. Schweigen des Nutzers gilt nicht als Zustimmung.
(4) Eine bloße Erweiterung des Funktionsumfangs der Plattform stellt keine Änderung dieser AGB dar.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.
(3) Liegora ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Diese AGB werden in deutscher Sprache geschlossen. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; im Streitfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: Juli 2026